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Beschränkung des Umfangs der Prokura (§ 50 Abs. 1, 2 HGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Umfang der Prokura – Niederlassungsprokura (§ 50 Abs. 3 HGB)
Die AM-Gastro GmbH betreibt mehrere Restaurants und Bars in Stuttgart. Geschäftsführerin G erklärt der Mitarbeiterin P, sie erteile ihr Prokura. P solle nur zu solchen Geschäften ermächtigt sein, die im Zusammenhang mit der von der AM-Gastro GmbH betriebenen Beach-Bar „Stadtstrand“ stehen.

Missbrauch der Prokura – Verkauf unter Wert an Angehörige
Arbeitnehmer P ist Prokurist des Autohauses Fast Cars OHG. Geschäftsführerin G weist P an, den zum Verkauf stehenden fabrikneuen Rolls Royce Phantom nicht unter dem Marktwert von €500.000 zu verkaufen. P bietet seiner Freundin F das Auto zum Schnäppchenpreis von €5.000 an. F wundert sich noch über den guten Preis und schlägt ein.