Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Vertretung des Kaufmanns
Umfang der Prokura, Niederlassungsprokura, § 50 Abs. 3 HGB
Umfang der Prokura, Niederlassungsprokura, § 50 Abs. 3 HGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die AM-Gastro GmbH betreibt mehrere Restaurants und Bars in Stuttgart. Geschäftsführerin G erklärt der Mitarbeiterin P, sie erteile ihr Prokura. P solle nur zu solchen Geschäfte ermächtigt sein, die im Zusammenhang mit der von der AM-Gastro GmbH betriebenen Beach-Bar „Stadtstrand“ stehen.
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Einordnung des Falls
Umfang der Prokura, Niederlassungsprokura, § 50 Abs. 3 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Umfang der Prokura ist durch Parteivereinbarung außenwirksam frei beschränkbar (§ 49 Abs. 1 HGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Beach-Bar „Stadtstrand“ ist eine Niederlassung der AM-Gastro GmbH (§ 50 Abs. 3 S. 1 HGB).
Nein!
3. Die Beschränkung von P‘s Prokura ist Dritten gegenüber wirksam (§ 50 Abs. 1 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Diaa
11.10.2023, 09:43:04
Wann liegt denn ein Fall des "selbständigen Eintritts in den Rechtsverkehr"?
Leo Lee
14.10.2023, 15:27:28
Hallo Diaa, ein selbständiges Auftreten im Rechtsverkehr wäre z.B. dann der Fall, wenn die Bar "Stadtstrand" nicht von der AM-Gastro GmbH, sondern eben selbstständig als "eigene GmbH" betrieben würde. Dann ist die Bar nicht mehr abhängig, sondern vielmehr ein selbständiges "Unternehmen" :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo
Johannes Nebe
12.8.2024, 10:59:51
Ich muss mich beim Team und in der Community mal wieder beliebt machen. Hier hieß es "P‘s Prokura". Die korrekte Schreibweise des Apostrophs ist, wenn man schon nicht darauf verzichten mag (anderes Thema), "P’s Prokura". Der Apostroph sieht aus wie eine kleine 9 (nicht 6). Ich finde, notfalls kann man auch das nicht typographische Zeichen verwenden (besser als ein falsches): "P's Prokura" (-- so wie ich hier aus Bequemlichkeit die nicht typographischen Anführungszeichen "" statt der typographischen „“ verwendet habe).