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Handelsrecht
Vertretung des Kaufmanns
Umfang der Prokura, Niederlassungsprokura, § 50 Abs. 3 HGB
Umfang der Prokura, Niederlassungsprokura, § 50 Abs. 3 HGB
14. Juli 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die AM-Gastro GmbH betreibt mehrere Restaurants und Bars in Stuttgart. Geschäftsführerin G erklärt der Mitarbeiterin P, sie erteile ihr Prokura. P solle nur zu solchen Geschäfte ermächtigt sein, die im Zusammenhang mit der von der AM-Gastro GmbH betriebenen Beach-Bar „Stadtstrand“ stehen.
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Einordnung des Falls
Umfang der Prokura, Niederlassungsprokura, § 50 Abs. 3 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Umfang der Prokura ist durch Parteivereinbarung außenwirksam frei beschränkbar (§ 49 Abs. 1 HGB).
Nein, das trifft nicht zu!
2. Die Beach-Bar „Stadtstrand“ ist eine Niederlassung der AM-Gastro GmbH (§ 50 Abs. 3 S. 1 HGB).
Nein!
3. Die Beschränkung von Ps Prokura ist Dritten gegenüber wirksam (§ 50 Abs. 1 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Diaa
11.10.2023, 09:43:04
Wann liegt denn ein Fall des "selbständigen Eintritts in den Rechtsverkehr"?
Leo Lee
14.10.2023, 15:27:28
Hallo Diaa, ein selbständiges Auftreten im Rechtsverkehr wäre z.B. dann der Fall, wenn die Bar "Stadtstrand" nicht von der AM-Gastro GmbH, sondern eben selbstständig als "eigene GmbH" betrieben würde. Dann ist die Bar nicht mehr abhängig, sondern vielmehr ein selbständiges "Unternehmen" :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo
okalinkk
23.3.2025, 22:02:03
@[Leo Lee](213375) was versteht man unter einer organisatorischen Abhängigkeit (in Abgrenzung zum Unternehmen)?
Lt. Maverick
7.7.2025, 13:20:57
@[okalinkk](253888) Beispiel: Unternehmen: Häuserliebe24 GmbH (Renovierungen/Sanierungen/Interior Design von Häusern) Hauptniederlassung: Häuserliebe24 in Berlin/Mitte Unselbstständige Niederlassung/Betriebsstätte: Häuserliebe24 - Studio in Berlin/Zehlendorf Zweigniederlassung: Häuserliebe24 Niederlassung Hamburg in Hamburg In der Hauptniederlassung in Berlin findet das ganze Geschehen statt: Vorbereitung und Vereinbarung von Aufträgen, Kundenbetreuung, Terminvereinbarungen, Buchhaltung, IT usw. Die Betriebsstätte in Berlin hat eher eine „Repräsentationsfunktion“. Hier arbeiten Kundenberater und beraten bzw. planen die Renovierung/Sanierung/Interior Design. Die Betriebsstätte ist räumlich zwar abgrenzbar, aber unselbstständig, da sie den Betrieb der Hauptniederlassung nur ergänzt und den Geschäftsbereich für den Kundenverkehr öffnet. Alle Rechnungen gehen von der Hauptniederlassung aus, die gesamte Vertragsabwicklung läuft über die Hauptniederlassung und alles wird im Einklang mit der Hauptniederlassung geregelt. Die (Zweig-)Niederlassung ist von der Betriebsstätte und der Hauptniederlassung abzugrenzen. Sie ist räumlich von der Hauptniederlassung getrennt und tritt anders als die Betriebsstätte im Rechtsverkehr selbstständig auf. Sie ist von der Hauptniederlassung rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch abhängig. Das bedeutet, dass sie den Geschäftsbereich nicht eigens erweitern kann oder über finanzielle Ressourcen des Unternehmens eigenständig verfügen darf, sondern z.B. nur mit den ihr eingeräumten Mitteln agieren kann. Die Häuserliebe24 GmbH hat nach einiger Überlegung expandieren wollen und möchte ihre Dienste nunmehr auch in Hamburg anbieten. Hierfür eröffnet sie eine Zweigniederlassung. Die Niederlassung in Hamburg führt vom Berliner Geschäft getrennte Rechnungen, macht seine eigene Bilanzierung, vergibt eigenständig Aufträge, plant die Vertragsdurchführung, hat eine eigene Leitung und eigenes in Hamburg geschäftsansässiges Personal usw. Die Zweigniederlassung gehört aber demselben Unternehmensträger wie Hauptniederlassung und Betriebsstätte an. Gerade im Autoverkauf sind Niederlassungen üblich.