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Handelsrecht

Vertretung des Kaufmanns

Umfang der Prokura, Niederlassungsprokura, § 50 Abs. 3 HGB

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Umfang der Prokura, Niederlassungsprokura, § 50 Abs. 3 HGB

26. März 2026

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Die AM-Gastro GmbH betreibt mehrere Restaurants und Bars in Stuttgart. Geschäftsführerin G erklärt der Mitarbeiterin P, sie erteile ihr Prokura. P solle nur zu solchen Geschäfte ermächtigt sein, die im Zusammenhang mit der von der AM-Gastro GmbH betriebenen Beach-Bar „Stadtstrand“ stehen.

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Arbeitnehmer P ist Prokurist des Autohauses Fast Cars OHG. Geschäftsführerin G weist P an, den zum Verkauf stehenden fabrikneuen Rolls Royce Phantom nicht unter dem Marktwert von €500.000 zu verkaufen. P bietet seiner Freundin F das Auto zum Schnäppchenpreis von €5.000 an. F wundert sich noch über den guten Preis und schlägt ein.

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