Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Untreue (§ 266 StGB)
Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 4
Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 4
22. Mai 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (1.679 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

H ist Verkaufskommissionär (§ 383 HGB). Er soll als Hehler ein wertvolles gestohlenes Gemälde für den Vortäter V möglichst hochpreisig verkaufen. H schenkt es seiner Geliebten.
Diesen Fall lösen 96,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ob auch Vereinbarungen, die gesetz- oder sittenwidrigen Zwecken dienen und deshalb nichtig sind (§§ 134, 138 BGB), faktische Treueverhältnisse begründen können (sog. Ganoventreue), ist umstritten.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
okalinkk
25.4.2025, 12:33:45
bejaht man es, dass auch Treuverhältnisse zu sittenwidrigen bzw nichtigen Zwecken erfasst sind, wäre nur 266 I Alt 2 einschlägig oder? Denn da das Geschäft dann ja sittenwidrig bzw nichtig wäre, könnte der Täter den anderen ja nicht rechtswirksam im Aussenverhältnis verpflichten?