Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Untreue (§ 266 StGB)
Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 4
Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H ist Verkaufskommissionär (§ 383 HGB). Er soll als Hehler ein wertvolles gestohlenes Gemälde für den Vortäter V möglichst hochpreisig verkaufen. H schenkt es seiner Geliebten.
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Einordnung des Falls
Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ob auch Vereinbarungen, die gesetz- oder sittenwidrigen Zwecken dienen und deshalb nichtig sind (§§ 134, 138 BGB), faktische Treueverhältnisse begründen können (sog. Ganoventreue), ist umstritten.
Ja, in der Tat!
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