Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)
Diebstahl unter Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 2 StGB
Diebstahl unter Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 2 StGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D entwendet in einem Lebensmittelladen drei teure Whiskeyflaschen. Dabei führt sie an ihrem Gürtel ein größeres klappbares Taschenmesser bei sich, mit dem sie im Geschäft die Sicherungsetiketten durchtrennt hat. Gegen Menschen wollte sie das Messer aber nie einsetzen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Diebstahl unter Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 2 StGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Begriff des gefährliches Werkzeuges in § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) Var. 2 StGB ist unstreitig.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der vor allem durch die Rspr. vertretenen rein abstrakt-objektiven Sichtweise ist das Taschenmesser der D ein gefährliches Werkzeug (§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a) Var. 2 StGB).
Ja!
3. Ist das Taschenmesser der D auch nach der durch die wohl hM. in der Literatur vertretenen situationsbezogenen abstrakt-objektiven Betrachtungsweise ein gefährliches Werkzeug?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ist das Taschenmesser der D nach der durch einen Teil der Literatur vertretenen konkret-subjektiven Betrachtungsweise ein gefährliches Werkzeug?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
kannkeinmathe
26.1.2024, 16:27:59
Es handelt sich bei dieser Aufgabe um eine Ja/Nein Frage und nicht um eine Aussage, die man als richtig oder falsch bewerten kann. Somit sind die Antwortmöglichkeiten "Stimmt" und "Stimmt nicht" nicht richtig. Hat mich kurz irritiert. :)
Leo Lee
27.1.2024, 15:29:37
Hallo kannkeinmathe, vielen Dank für dein Feedback! In der Tat war die letzte Aufgabe (da diese als direkte Frage mit Fragezeichen gestellt wurde) eine „Ja/Nein-Frage“! Wir haben den Fehler nun korrigiert und und danken dir vielmals, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Mi. S.
2.9.2024, 07:17:56
Wie gestaltet sich die Konstellation, wenn der Täter ein gefährliches Werkzeug bei sich führt und nach Versuchsbeginn kurz mit dem Gedanken spielt, das Werkzeug zur Abschreckung einzusetzen, den Gedanken aber direkt wieder verwirft?