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Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB): 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Strafrecht › BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Das gefährliche Werkzeug beim Diebstahl mit Waffen - Einführung

D entwendet in einem Lebensmittelladen drei teure Whiskeyflaschen für ihre nächste Party. Dabei führt sie an ihrem Gürtel ein größeres klappbares Taschenmesser bei sich, mit dem sie im Geschäft die Sicherungsetiketten durchtrennt. Gegen Menschen will sie das Messer zu keinem Zeitpunkt einsetzen.

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl bei Irrtum über dauerhafte Wohnnutzung

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Einbruch in Wohnung eines Verstorbenen – Versuchter schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl vs. Wohnungseinbruchsdiebstahl

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Alleingang eines Bandenmitglieds – Zurechnung als Bandenstraftat

Jurafuchs Illustration: A und B stehen im Garten des Hauses des E. Von hier aus kann man wertvolle Sachen im Haus des E sehen. E schaut auf A und B herunter. A und B sind erschrocken.
Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Klausurklassiker: unmittelbares Ansetzen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl

Der BGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit dem klassischen Problem des Versuchsbeginns beim Wohnungseinbruchsdiebstahl. Bei Qualifikationen sei auf die Verwirklichung des Grundtatbestandes abzustellen. Wenn das Ansetzen zum Grundtatbestand (Wegnahme) dem Ansetzen zur Qualifikation (Einbrechen) nachfolgt, beginnt der Versuch erst mit dem Ansetzen zum Grundtatbestand. Erfolgt das Ansetzen zum Grundtatbestand vor dem Ansetzen zum Qualifikationstatbestand, ist das Versuchsstadium erst mit dem späteren Ansetzen zum Qualifikationstatbestand erreicht.

Jurafuchs Illustration: T stiehlt etwas aus einem Haus und denkt währenddessen an den neuen Eigentümer und Erben des Hauses E.
Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Wohnungseinbruchsdiebstahl: "Wohnung" trotz Tod des Bewohners? - Jurafuchs

Ein Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ist auch in die Wohnung eines Toten möglich. Maßgeblich sei der Zweck der Unterkunft, nicht der tatsächliche Gebrauch. Hierdurch solle das Eigentum an höchstpersönlichen Gegenständen und die häusliche Integrität geschützt werden. Dieses Schutzes bedarf es auch nach dem Tod, wenn die zu schützenden Rechtsgüter neben dem Toten auch anderen Personen zuzuordnen sind.

Jurafuchs Illustration: T nimmt einen Wohnungsschlüssel aus einem Schlüsselkasten in Gedanken an das Entwenden von Geld aus der Wohnung.
Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

"Falscher Schlüssel" bei Vergessen der Existenz? - Jurafuchs

Ob ein Schlüssel falsch ist, hängt von der Widmung des Schlüssels zur Öffnung durch den Berechtigten ab. Die (Ent-)Widmung des Schlüssels müsse laut BGH ausdrücklich oder zumindest konkludent geschehen. Hat der Berechtigte jedoch die Existenz des Schlüssels nur vergessen, macht dies ihn nicht zu einem falschen Schlüssel. Denn beim Vergessen finde eine Willensbildung gerade nicht statt.

Jurafuchs Illustration: T ist dabei, mit einem alten versteckten Schlüssel in eine Wohnung einzudringen.
Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Kann auch ein alter Wohnungsschlüssel falsch sein? - Jurafuchs

Der BGH stellt in dieser Entscheidung klar, dass es bei der Beurteilung der Echtheit eines Schlüssels i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB um die Widmung des Schlüssels zum Öffnen des Schlosses geht. Im Fall ging es um einen alten Schlüssel zur Wohnung, den der Täter noch von der Vormieterin hatte. Dieser sei aber nicht von der jetzigen Mieterin zur ordnungsgemäßen Öffnung ihres Wohnungstürschlosses bestimmt und somit „falsch“. Allein maßgeblich ist dabei die Widmung der durch den Mietvertrag berechtigten Mieterin, nicht etwa auch die des Vermieters.

Jurafuchs-Illustration zum Fall zum Sachgedanklichen Mitbewusstsein als ständig verfügbares Begleitwissen: Ein Polizist durchquert die Süßwarenabteilung eines Kaufhauses und nimmt einen Schokoriegel mit, ohne ihn zu bezahlen. Bei Wegnahme des Riegels denkt er an seinen Heißhunger, aber nicht an seine geladene Dienstpistole im Halfter.
Strafrecht › Strafrecht Allgemeiner Teil

Fall zum Sachgedanklichen Mitbewusstsein als ständig verfügbares Begleitwissen | Jurafuchs

Um sich wegen einer Vorsatztat strafbar zu machen, muss der Täter den gesetzlichen Tatbestand eines Strafgesetzes willentlich und in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale verwirklichen (=Vorsatz). Der vorliegende Fall befasst sich nun mit der Frage, welche Anforderungen an die „Kenntnis“ des Täters im Hinblick auf die konkreten Tatumstände zu stellen sind.

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Strafrecht › BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Diebstahl unter Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 2 StGB

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Strafrecht › BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Diebstahl unter Beisichführen einer Waffe, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 1 StGB - Zum Waffe tragen verpflichtete Täter

Während der Sicherung einer Unfallstelle entwendet die Polizeibeamtin P eine teure Uhr aus dem Pkw des Unfallopfers. Dabei ist sie, wie der P auch ständig bewusst ist, vorschriftsmäßig mit einer Dienstpistole bewaffnet.

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Strafrecht › BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Diebstahl unter Beisichführen einer Waffe, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 1 StGB – Schreckschusspistole

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Strafrecht › BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Diebstahl unter Beisichführen einer Waffe, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 1 StGB - zeitliche und örtliche Komponente

Der mit einer Pistole bewaffnete D fährt zum Geschäft des E, um dort einzubrechen und Ware zu entwenden. 100m entfernt vom Grundstück parkt er sein Auto und setzt seinen Plan in die Tat um. Die Pistole belässt er dabei im Handschuhfach seines Pkws. Bei der Abfahrt mit seinem Pkw bemerkt D, dass E ihn entdeckt hat und verfolgt.