Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB): 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Alleingänge von Bandenmitgliedern

A, B und C brechen öfters gemeinsam in die Filialen einer Restaurantkette ein und stehlen Geld. Um mehr von der Beute zu haben, wagen A und B eines Tages einen Alleingang ohne Wissen des C. Sie dringen gewaltsam in das B-Restaurant ein, öffnen den Tresor und stecken das Geld ein.

Jurafuchs Illustration: A und B stehen im Garten des Hauses des E. Von hier aus kann man wertvolle Sachen im Haus des E sehen. E schaut auf A und B herunter. A und B sind erschrocken.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Klausurklassiker: unmittelbares Ansetzen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl

Der BGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit dem klassischen Problem des Versuchsbeginns beim Wohnungseinbruchsdiebstahl. Bei Qualifikationen sei auf die Verwirklichung des Grundtatbestandes abzustellen. Wenn das Ansetzen zum Grundtatbestand (Wegnahme) dem Ansetzen zur Qualifikation (Einbrechen) nachfolgt, beginnt der Versuch erst mit dem Ansetzen zum Grundtatbestand. Erfolgt das Ansetzen zum Grundtatbestand vor dem Ansetzen zum Qualifikationstatbestand, ist das Versuchsstadium erst mit dem späteren Ansetzen zum Qualifikationstatbestand erreicht.

Jurafuchs Illustration: T stiehlt etwas aus einem Haus und denkt währenddessen an den neuen Eigentümer und Erben des Hauses E.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Wohnungseinbruchsdiebstahl: "Wohnung" trotz Tod des Bewohners? - Jurafuchs

Ein Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ist auch in die Wohnung eines Toten möglich. Maßgeblich sei der Zweck der Unterkunft, nicht der tatsächliche Gebrauch. Hierdurch solle das Eigentum an höchstpersönlichen Gegenständen und die häusliche Integrität geschützt werden. Dieses Schutzes bedarf es auch nach dem Tod, wenn die zu schützenden Rechtsgüter neben dem Toten auch anderen Personen zuzuordnen sind.

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Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Diebstahl unter Beisichführen einer Waffe, §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 1 StGB – Schreckschusspistole

Der Berufsdieb D entwendet der unaufmerksamen O Geld aus der Handtasche. Für alle Fälle hat er dabei eine geladene Schreckschusspistole im Hosenbund stecken. Diese ist so konstruiert, dass beim Betätigen des Abzugs ein Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt.