Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Grundlagen
Vertiefung: Abgrenzung zum Gefahrenverdacht (Fall)
Vertiefung: Abgrenzung zum Gefahrenverdacht (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Behörde hat aufgrund einiger Risse im Baustoff den Verdacht, dass eine Brücke unter Baumängeln leidet. Es bestehen jedoch Unsicherheiten, weil die Risse ebenso auf eine normale Abnutzung zurückgeführt werden könnte.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vertiefung: Abgrenzung zum Gefahrenverdacht (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es besteht eine Gefahr im Sinne des § 3 Abs. 1 SOG.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Liegt eine Scheingefahr vor?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Es liegt ein Gefahrenverdacht vor.
Ja!
4. Ein Gefahrenverdacht ermächtigt nie zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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