Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Wirksamwerden – Zugang: Tatsächliche Kenntnisnahme, bevor sie nach den gewöhnlichen Umständen zu erwarten war.
Wirksamwerden – Zugang: Tatsächliche Kenntnisnahme, bevor sie nach den gewöhnlichen Umständen zu erwarten war.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M will Geschäftsräume kündigen. Die Kündigung muss am 31.1. zugehen. M fährt am 31.1. um 23 Uhr zu V’s Büro und wirft sie in den Briefkasten. Da V im Büro etwas vergessen hatte, fährt er dort um 23.30 Uhr noch einmal hin. Er guckt auch in den Briefkasten und entdeckt die Kündigung.
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Einordnung des Falls
Wirksamwerden – Zugang: Tatsächliche Kenntnisnahme, bevor sie nach den gewöhnlichen Umständen zu erwarten war.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung an V wird erst wirksam, wenn mit der Leerung des Briefkastens zu den üblichen Geschäftszeiten des V zu rechnen ist, mithin am 1.2.
Nein, das ist nicht der Fall!
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