Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Objektive Zurechnung

Offensichtlich unvernünftiges oder sinnloses Eingreifen freiwilliger, rechtlich nicht verpflichteter Retter

Offensichtlich unvernünftiges oder sinnloses Eingreifen freiwilliger, rechtlich nicht verpflichteter Retter

10. Dezember 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

S hat in seiner Wohnung im 1. Stock vergessen, den Herd auszuschalten. Es kommt im Mehrfamilienhaus zum großflächigen Brand. X stürzt sich in die Erdgeschosswohnung des Y, um sein dem Y ausgeliehenes Lieblingskochbuch zu retten. X stirbt in der Wohnung an einer Rauchvergiftung.

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Einordnung des Falls

Offensichtlich unvernünftiges oder sinnloses Eingreifen freiwilliger, rechtlich nicht verpflichteter Retter

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Tod des X ist S objektiv zuzurechnen.

Nein, das trifft nicht zu!

Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg, wenn durch das Verhalten des Täters (1) eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen worden ist, die (2) sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert. Ausnahme 1: Keine Zurechnung, wenn ein Dritter sich eigenverantwortlich selbst gefährdet. Ausnahme 2: Keine Zurechnung, wenn die Handlung des Dritten nicht typischerweise und deshalb unvorhersehbar in der Ausgangsgefahr begründet liegt.Der Zurechnungszusammenhang ist hier durch die eigenverantwortliche Selbstgefährdung des X unterbrochen. Seine Rettungsmaßnahme war auch nicht typischerweise und vorhersehbar in der Ausgangsgefahr begründet. Er durfte sich nicht zur Rettung einer geringwertigen Sache herausgefordert fühlen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

S3T

S3tr

9.7.2020, 14:13:34

Hier wäre es sinnvoll noch aufgrund der Examensrelevanz ein Schemata zu

Retterfälle

n abzufragen BSP. 1. klausalitat ? 2.

Objektive Zurechnung

? a. Eigenverantwortung des Retters grds. b. Ausnahmen c. Rüclausnahme : Retterexzess

S3T

S3tr

9.7.2020, 14:22:52

Dazu noch wäre es sinnvoll bei nicht Berufhelfern auf die Stradbarkeit durch Unterlassen zur Nicht Berufsrettern als Pflicht zur Rettungsmaßnahme zu kommen..

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

1.11.2021, 10:11:01

Vielen Dank für den Hinweis! Wir haben nun ein entsprechendes Schema als Wiederholung der Session erstellt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

lecker Brei 🥣

lecker Brei 🥣

13.2.2023, 18:38:03

Nachvollziehbare Reaktion. Hätt ich genauso gemacht. ich liebe Brei 😍


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