Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Offensichtlich unvernünftiges oder sinnloses Eingreifen freiwilliger, rechtlich nicht verpflichteter Retter
Offensichtlich unvernünftiges oder sinnloses Eingreifen freiwilliger, rechtlich nicht verpflichteter Retter
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S hat in seiner Wohnung im 1. Stock vergessen, den Herd auszuschalten. Es kommt im Mehrfamilienhaus zum großflächigen Brand. X stürzt sich in die Erdgeschosswohnung des Y, um sein dem Y ausgeliehenes Lieblingskochbuch zu retten. X stirbt in der Wohnung an einer Rauchvergiftung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Offensichtlich unvernünftiges oder sinnloses Eingreifen freiwilliger, rechtlich nicht verpflichteter Retter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Tod des X ist S objektiv zuzurechnen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
S3tr
9.7.2020, 14:13:34
Hier wäre es sinnvoll noch aufgrund der Examensrelevanz ein Schemata zu
Retterfällen abzufragen BSP. 1. klausalitat ? 2.
Objektive Zurechnung? a. Eigenverantwortung des Retters grds. b. Ausnahmen c. Rüclausnahme : Retterexzess
S3tr
9.7.2020, 14:22:52
Dazu noch wäre es sinnvoll bei nicht Berufhelfern auf die Stradbarkeit durch Unterlassen zur Nicht Berufsrettern als Pflicht zur Rettungsmaßnahme zu kommen..
Lukas_Mengestu
1.11.2021, 10:11:01
Vielen Dank für den Hinweis! Wir haben nun ein entsprechendes Schema als Wiederholung der Session erstellt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
lecker Brei 🥣
13.2.2023, 18:38:03
Nachvollziehbare Reaktion. Hätt ich genauso gemacht. ich liebe Brei 😍