Natürliche Personen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der russische Antifaschist A bestellt die Zeitschrift „Anarchistische Morgenschau“. Polizist P findet die Zeitschriften zufällig im Briefkasten und lässt sie beschlagnahmen. Auf As Protest antwortet P, dass die Informationsfreiheit nur für Deutsche gelte.
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Einordnung des Falls
Natürliche Personen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für den Bezug der Zeitschrift ist der sachliche Schutzbereich der Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG eröffnet.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der persönliche Schutzbereich der Informationsfreiheit ist nur für Deutsche eröffnet (Deutschen-Grundrecht).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Vorliegend ist für A der persönliche Schutzbereich der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG) eröffnet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.