Öffentliches Recht
Grundrechte
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Juristische Personen
Juristische Personen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das legaltech Startup (X-GmbH) möchte seinen Geschäftsbereich erweitern. Zu diesem Zweck bezieht sie die Zeitschrift „BusinessKing“. Die Bundesregierung (B) ist der Meinung, unternehmerisches Geschick lasse sich nicht durch Zeitschriften erleben, und verbietet der X-GmbH den Bezug von „BusinessKing“.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Juristische Personen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für den Bezug der Zeitschrift „BusinessKing“ ist der sachliche Schutzbereich der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG) eröffnet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die Informationsfreiheit über Art. 19 Abs. 3 GG auf juristische Personen anwendbar?
Ja!
3. Vorliegend ist für die X-GmbH der persönliche Schutzbereich der Informationsfreiheit eröffnet.
Genau, so ist das!
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