Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Fehlender Strafantrag - relative Antragdelikte
Fehlender Strafantrag - relative Antragdelikte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
N zeigt bei der Polizei an, B habe seinen Freund O mehrfach stark geschlagen. O äußert sich dazu nicht. Bei B handelt es sich um einen polizeibekannten Täter. Staatsanwältin S will nun Anklage erheben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fehlender Strafantrag - relative Antragdelikte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da es sich bei § 223 StGB um ein Offizialdelikt handelt, kann S ohne Antrag des O Anklage erheben.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. S kann hier auch ohne Antrag des O Anklage erheben.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
flari0n
13.2.2024, 19:31:19
Liebes Jurafuchs-Team, ich nehme an, dass es euch bewusst ist, aber falls nicht: die Unterscheidung zwischen relativen und bedingten
Antragsdelikten, die ihr im StPO-Kurs behandelt, halten nicht alle Aufgaben durch. So wird in diesem Abschnitt die Bezeichnung „relatives AD“ bei einem bedingten AD mal als „falsch“ bezeichnet, in dieser Aufgabe wird dann aber erläutert, es handele sich bei §
223 StGBwegen der Möglichkeit der Verfolgung bei öffentlichem Interesse gem. § 2
30 StGBum ein relatives AD. Just saying :)
Hille93
8.3.2024, 11:35:29
Guter Hinweis! Das hat mich auch irritiert.
Lukas_Mengestu
14.3.2024, 10:37:47
Hallo ihr beiden, vielen Dank für euren Hinweis. Die Differenzierung in absolute, relative und bedingte
Antragsdelikte(vgl. hierzu folgende Aufgabe: https://applink.jurafuchs.de/AIl6vKAfXHb) wird tatsächlich vor allem in der Literatur vertreten, wohingegen der BGH (vgl. https://openjur.de/u/2117637.html (RdNr. 29)) lediglich zwischen absoluten und relativen
Antragsdelikten unterscheidet. Wir werden das angleichen und mit entsprechenden Hinweisen versehen. Aufgrund der Praxis des BGH empfiehlt sich für das Assessorexamen aber tatsächlich die (einfachere) binäre Einteilung, je nachdem ob der Antrag zwingende Strafverfolgungsvoraussetzung ist (=absolut) oder durch das besondere öffentliche Interesse ersetzte werden kann (=relativ). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
alva1993
28.9.2024, 11:31:00
Hier wurde an einer Stelle nur StG statt StGB geschrieben. LG
Linne_Karlotta_
7.10.2024, 11:36:36
Hallo alva1993, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team