Grundfall: Extremfall (Folter)

6. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Rapper X wird wegen Überfall eines Goldtransporter verurteilt. Um X zur Preisgabe des Verstecks der Beute zu zwingen, setzen die Justizvollzugsbeamten im Rahmen der Haft des X Elektroschocks gegen X ein.

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Einordnung des Falls

Grundfall: Extremfall (Folter)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Sind die Justizvollzugsbeamten verpflichtet, die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) des X zu achten?

Ja, in der Tat!

Aus dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 3 GG folgt, dass die vollziehende Staatsgewalt unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist. Die Grundrechte umfassen nach ganz herrschender Ansicht auch die Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG.Die Justizvollzugsbeamten gehören zur vollziehenden Staatsgewalt. Sie handeln im Rahmen der Haft dem X gegenüber in dieser Funktion. Sie sind insofern dem X gegenüber unmittelbar an die Grundrechte gebunden und haben dessen Menschenwürde zu achten.Das BVerfG und die ganz herrschende Lehre ordnen die Menschenwürde als Grundrecht ein. Vereinzelte Gegenansichten lehnen jede subjektive Dimension des Art. 1 Abs. 1 GG ab. Die Argumente werden an anderer Stelle des Kurses vertieft.
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2. Der persönliche Schutzbereich der Menschenwürde ist eröffnet.

Ja!

Die Menschenwürde schützt in persönlicher Hinsicht jeden Menschen und damit jede natürliche Person. X ist als natürliche Person vom persönlichen Schutzbereich der Menschenwürde umfasst. Der persönliche Schutzbereich ist somit eröffnet.

3. Ist der sachliche Schutzbereich der Menschenwürde vorliegend eröffnet?

Genau, so ist das!

Nach der Objektformel ist die Menschenwürde betroffen, wenn ein bestimmter Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Mensch als vertretbare Größe einer Abwägung oder als bloßes Mittel zum Zweck staatlichen Handelns eingestuft wird X wird mittels der Elektroschocks physisches Leid hinzugefügt. Dies geschieht einzig zum Zweck der Erlangung einer Aussage einer Aussage. X wird insofern zu ebendiesem Zweck zum bloßen Mittel staatlichen Handelns eingestuft. Sein physisches Leid wird dem Zweck nachrangig in Kauf genommen. X wird mithin zum Objekt staatlichen Handelns gemacht. Der sachliche Schutzbereich der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) ist eröffnet. In der konkreten Anwendung der Objektformel haben sich verschiedene Fallgruppen herausgebildet. Hierzu zählt auch die Folter als offenkundiger Fall einer Menschenwürdeverletzung. Bei der hier beschriebenen Verhörmethode mit Elektroschocks handelt es sich um einen Fall von Folter. Die Fallgruppen können dir helfen, ein Gefühl dafür zu entwickeln, ob eine Menschenwürdeverletzung in Betracht kommt. Du wirst die Fallgruppen im weiteren Verlauf des Kurses kennenlernen. In der Klausur solltest du aber immer am konkreten Fall unter die Objektformel subsumieren.
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