Öffentliches Recht
Grundrechte
Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)
Träger der Menschenwürde: Schutz des nasciturus
Träger der Menschenwürde: Schutz des nasciturus
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dr. Frankenstein (F) forscht zu ungeborenem Leben. Um seine Forschung voranzubringen, beantragt er bei der zuständigen Behörde, Experimente an lebendigen Embryonen durchzuführen. Die Behörde versagt F die Erlaubnis, weil das Vorhaben die Menschenwürde der Embryonen verletze.
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Einordnung des Falls
Träger der Menschenwürde: Schutz des nasciturus
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Embryonen sind durch die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) geschützt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. F beantragt nun, an noch nicht miteinander verschmolzenen Spermien und Eizellen forschen zu dürfen. Sind auch diese durch die Menschenwürde geschützt?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
rex ipso iure
8.5.2024, 23:36:27
Was eine gute Zeichnung ngl * feuer emoji 3x
Nora Mommsen
9.5.2024, 10:13:35
Danke dir Uncle Ruckus für das tolle Feedback! Das gebe ich gerne an unseren Zeichner Johannes weiter :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team