Vorteilsannahme
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sascha ist Sachbearbeiter der Stadt, zuständig für Ausschreibungen. Viktor ist Vertriebsleiter des Energiekonzerns (DEW) der Stadt. Er möchte DEW bei der nächsten Ausschreibung „gut platziert“ wissen. Zur Kontaktpflege gibt er Sascha VIP-Karten fürs nächste Bundesliga-Heimspiel. Sascha nimmt diese an.
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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sascha hat sich der Vorteilsannahme (§ 331 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn er ein Amtsträger ist und „für die Dienstausübung“ einen „Vorteil gewährt“ angenommen hat.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat Sascha „einen Vorteil angenommen“ (§ 331 Abs. 1 StGB), indem er die VIP-Karten von Viktor entgegen nahm?
Genau, so ist das!
3. Hat Sascha die Tickets „für die Dienstausübung“ angenommen (§ 331 Abs. 1 StGB)?
Ja, in der Tat!
4. Sascha ist „Amtsträger“ (§ 331 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
5. Hat Sascha sich der Vorteilsannahme (§ 331 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, indem er die VIP-Tickets von Viktor angenommen hat?
Ja, in der Tat!
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