Bedeutung des römischen Rechts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das römische Privatrecht (ab ca. 450 v. Chr.) wird häufig als "sine-qua-non" des deutschen Privatrechts bezeichnet. Woraus folgt diese Bedeutung?
Diesen Fall lösen 62,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bedeutung des römischen Rechts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 ist im Wesentlichen eine modernisierte Kopie des Corpus iuris civilis (534 n. Chr.).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die meisten deutschen Rechtsprinzipien entstammen römischen Rechtsüberlieferungen (und deren Rezeption).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Pilea
5.2.2023, 10:27:42
Toll, dass ihr auch die Grundlagen behandelt! Hier auf der letzten Slide ist "deutsch' einmal falsch geschrieben.
Nora Mommsen
9.2.2023, 14:03:15
Hallo Pilea, danke dir für das positive Feedback :) den fehlenden Buchstaben haben wir natürlich ergänzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team