+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Das römische Privatrecht (ab ca. 450 v. Chr.) wird häufig als "sine-qua-non" des deutschen Privatrechts bezeichnet. Woraus folgt diese Bedeutung?

Einordnung des Falls

Bedeutung des römischen Rechts

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 ist im Wesentlichen eine modernisierte Kopie des Corpus iuris civilis (534 n. Chr.).

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Nein, das ist nicht der Fall!

Der Corpus Iuris Civilis ist bezüglich des Privatrechts, jedenfalls im Rahmen der Pandekten, ein von Kasuistik, mithin Fallbezug, geprägtes Werk. Verbindliche "Normen" enthält er insofern nicht. Das BGB ist keine modernisierte Kopie.

2. Die meisten deutschen Rechtsprinzipien entstammen römischen Rechtsüberlieferungen (und deren Rezeption).

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Ja, in der Tat!

Das römische Privatrecht wurde seit seiner Entstehung mehrfach rezipiert, abgewandelt und interpretiert. Insbesondere im 19. Jahrhundert fand in Europa eine umfassende Kodifizierung römischer Rechtsprinzipien statt (Bsp. franz. Code Civil (1807/1853 n.Chr.), nach dem sog. Institutionensystem). Das BGB (1900) ist ebenfalls dieser Welle entsprungen, stellt aber eine besondere Synthese römischen und "deutschen" Rechts dar. Beispiel: § 812 BGB Bereicherungsanspruch/Kondiktionen (condictio des römischen Rechts) und Besitz ("deutsches" Recht).

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Pilea

Pilea

5.2.2023, 10:27:42

Toll, dass ihr auch die Grundlagen behandelt! Hier auf der letzten Slide ist "deutsch' einmal falsch geschrieben.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

9.2.2023, 14:03:15

Hallo Pilea, danke dir für das positive Feedback :) den fehlenden Buchstaben haben wir natürlich ergänzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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