Einführungsfall - Veräußerung streitbefangene Sache

12. Februar 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K hat B bei einem finanziellen Engpass mit Geld ausgeholfen. Als sich Bs Finanzen stabilisiert haben, gerät auch K in Geldnot. Da B sich weigert, seine Schulden zu begleichen, erhebt K Klage. Anschließend tritt er den Anspruch gegen B an seinen Gläubiger G ab, um diesen zu besänftigen.

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