Gesetzliche Prozessstandschaft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S schuldet G €2.000. G verklagt S auf Zahlung. Da G dem Z ebenfalls €2.000 schuldet, tritt er im Verlauf des Verfahrens seinen Anspruch gegen S erfüllungshalber an Z ab. G verlangt von S nun Zahlung an Z.
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Einordnung des Falls
Gesetzliche Prozessstandschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei Klageerhebung war G prozessführungsbefugt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch Abtretung der Forderung hat G seine Prozessführungsbefugnis verloren, es sei denn es liegt ein Fall der Prozessstandschaft vor.
Ja!
3. G ist vorliegend ein gewillkürter Prozessstandschafter.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Streitsache muss ein körperlicher Gegenstand (§ 90 BGB) sein.
Nein, das trifft nicht zu!
5. G hat richtigerweise seine Klage umgestellt, indem er nunmehr beantragt, S zur Zahlung an Z zu verurteilen.
Ja!
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