Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge
Einfluss der Zugewinngemeinschaft auf den Erbteil (Fall 1)
Einfluss der Zugewinngemeinschaft auf den Erbteil (Fall 1)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Erblasser E und seine Ehefrau M haben zwei gemeinsame Kinder. Infolge eines Unfalls verstirbt E plötzlich und unerwartet. Bei Eingehung der Ehe hatten beide keinen Ehevertrag geschlossen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einfluss der Zugewinngemeinschaft auf den Erbteil (Fall 1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E und M leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. M erbt ¼ und die Kinder jeweils 3/8.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. M könnte die Erbschaft auch ausschlagen und stattdessen einen Zugewinnausgleich und den Pflichtteil verlangen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
23.5.2023, 23:09:59
Was hätte denn die Option mit dem Zugewinnausgleich und dem Pflichtteil für Vorteile/ Effekte ?
asanzseg
16.6.2023, 12:58:53
@[Blotgrim](167544) also das kann günstiger für die Ehefrau sein. Wenn der tatsächliche Zugewinn viel viel höher ist als die fiktive erhöhung des Erbteils dann kann sie mehr Geld bekommen :D
Geithombre
17.11.2023, 17:44:02
@Blotgrim interessant wird das ganze bei einem erheblichen mehr an Zugewinn beim Erblasser. In Zahlen: E hat während der Ehe einen Zugewinn von 1 Mio., F hat Zugewinn von 0 Lösung 1 - sog.
erbrechtliche Lösung) 1/4 + 1/4 bei pauschaliertem Zugewinnausgleich = 500.000 Lösung 2 - sog.
güterrechtliche Lösung) konkreter Zugewinnausgleich 500.000 + Pflichtteil iHv 1/8, bezogen auf den bereinigten Nachlass (nach Abzug Verbindlichkeiten), hier also 1/8 von 500.000 (62.500) = insgesamt also 562.500 Mit Lösung 2 in dem Fall also insg. 62.500 mehr mit allen Vor- und Nachteilen dahingehend, dass bei Lösung 2 der überlebende Ehegatte "nur" noch einen schuldrechtlichen Anspruch hat
jeci
3.3.2024, 18:50:13
Wenn M hier ohne die Zugewinngemeinschaft 1/4 bekommt, müssten die Kinder nicht jeweils 2/8, also ebenfalls 1/4 bekommen? In der Lösung steht jeweils 3/8, das dürfte hier doch dann gar nicht aufgehen?
Nora Mommsen
5.3.2024, 11:30:40
Hallo jeci, danke für deine Frage! Die Angabe in der Aufgabe ist tatsächlich richtig. Ohne Zugewinngemeinschaft würden die zwei Kinder zusammen 3/4 oder 6/8 erben, also jeweils (!) 3/8. Dies ändert sich durch die Zugewinngemeinschaft. :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team