Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 7
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 7
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O beauftragt T, in Os Garten Rosen zu pflanzen. Um Steuern zu sparen, einigen sie sich darauf, dass die Arbeit ohne Rechnung erfolgen soll. T ist sich bewusst, dass ihm dadurch kein Rechtsanspruch auf Werklohn zusteht, findet aber O sei moralisch zur Zahlung verpflichtet. Als O später nicht zahlt, zwingt T ihn durch eine Drohung, zu zahlen.
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Einordnung des Falls
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 7
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die von T angestrebte Bereicherung ist rechtswidrig.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung
Ja!
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