Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 7
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O beauftragt T, in Os Garten Rosen zu pflanzen. Um Steuern zu sparen, einigen sie sich darauf, dass die Arbeit ohne Rechnung erfolgen soll. T ist sich bewusst, dass ihm dadurch kein Rechtsanspruch auf Werklohn zusteht, findet aber O sei moralisch zur Zahlung verpflichtet. Als O später nicht zahlt, zwingt T ihn durch eine Drohung, zu zahlen.
Einordnung des Falls
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 7
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die von T angestrebte Bereicherung ist rechtswidrig.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
2. T hat Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!