Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 8
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 8
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O beauftragt T dazu, in Os Garten Rosen zu pflanzen. Um Steuern zu vermeiden, soll dies ohne Rechnung erfolgen. T ist sich nicht sicher, ob ihm trotzdem ein Lohnanspruch zusteht. Ihm ist das letztlich auch egal. Als O im Nachgang nicht zahlt, zwingt ihn T mittels Drohung zu zahlen.
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Einordnung des Falls
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 8
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die von T angestrebte Bereicherung ist rechtswidrig.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lord Denning
4.7.2024, 16:34:51
Im Sachverhalt würde ich vielleicht die Gedankengänge hinsichtlich des
Vorsatzes hinter den Erpressungssatz tun, sonst wirkt das eher wie eine Art
dolus antecedensund es scheint so, als würde keine Koinzidenz von
Vorsatzund Tatbegehung vorliegen.