Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 8
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O beauftragt T dazu, in Os Garten Rosen zu pflanzen. Um Steuern zu vermeiden, soll dies ohne Rechnung erfolgen. T ist sich nicht sicher, ob ihm trotzdem ein Lohnanspruch zusteht. Ihm ist das letztlich auch egal. Als O im Nachgang nicht zahlt, zwingt ihn T mittels Drohung zu zahlen.
Einordnung des Falls
Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 8
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die von T angestrebte Bereicherung ist rechtswidrig.
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Genau, so ist das!
2. T hat Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung
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Ja, in der Tat!