Finalzusammenhang 1
13. Mai 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die reiche O möchte T €500 zum Geburtstag schenken. Als T zu Besuch kommt und O ihr das Geld überreichen möchte, verlangt T €500 und droht alternativ mit einem empfindlichen Übel. O möchte T nichts mehr schenken, aber überreicht das Geld aus Angst.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T könnte sich der Erpressung strafbar gemacht haben (§ 253 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Fehlt es an dem notwendigen Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Vermögensminderung, weil O der T das Geld ohnehin schenken wollte?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ahimes
15.1.2024, 20:15:08
Hallo jura Fuchs, Ich stehe etwas auf dem Schlauch. entspricht die Finalität nicht der des § 263 StGB, also von der Definition her gesehen. Und ist die Finalität nicht eine subjektive Komponente, so dass man gar nicht auf die objektiven Umstände abzustellen braucht? Kausalität ist doch gar nicht
erforderlich!! Ich würde mich über eine Antwort freuen:)
Juratiopharm
7.6.2024, 20:08:30
Aus dem Wortlaut "... und dadurch" ist auf ein Kausalitätserfordernis zu schließen, ebenso wie auch beim Betrug Kausalität
erforderlichist. Beim Raub wird aber meiner Ansicht nach vertreten, dass es keine tatsächliche Kausalität braucht, ist aber strittig (so Rengier).

ahimes
7.6.2024, 20:28:09
Vielen Dank @[Juratiopharm](137466). Verschiedene Quellen verschiedene Ansichten. Was sagt den Jurafuchs dazu?

sy
4.10.2024, 20:59:12
könnte man hier nicht auch über einen Raub nachdenken ?
okalinkk
25.4.2025, 21:24:24
wenn der „
Finalzusammenhang“ bei 253, 255 anders als bei 249 nicht subjektiv sondern objektiv bestimmt wird, dann wäre es doch sinnvoller im Rahmen von 253, 255 nicht von einem „Final“zsmhg zu sprechen, da dieser ein subjektives Element - die Finalität - beinhaltet. Ganz allgemein könnte doch einfach von Kausalität und objektiver Zurechnung gesprochen werden