Finalzusammenhang 1

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die reiche O möchte T €500 zum Geburtstag schenken. Als T zu Besuch kommt und O ihr das Geld überreichen möchte, verlangt T €500 und droht alternativ mit einem empfindlichen Übel. O möchte T nichts mehr schenken, aber überreicht das Geld aus Angst.

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Einordnung des Falls

Finalzusammenhang 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T könnte sich der Erpressung strafbar gemacht haben (§ 253 StGB).

Genau, so ist das!

T hat O mit einem empfindlichen Übel gedroht. O hat ihr €500 übergeben und damit auch ihr Vermögen vermindert.
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2. Fehlt es an dem notwendigen Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Vermögensminderung, weil O der T das Geld ohnehin schenken wollte?

Nein, das trifft nicht zu!

Entsprechend dem Wortlautes der Norm („und dadurch“) bedarf es einer finalen Verknüpfung zwischen der Nötigungshandlung und der Vermögensminderung. Der Finalzusammenhang liegt dabei vor, wenn die Vermögensminderung objektiv kausal und zurechenbar auf die Nötigung zurückzuführen ist. Vorliegend hatte O zwar zunächst vor, T das Geld zu geben. Zum Zeitpunkt der Nötigung hat sie allerdings kein Interesse mehr an der Schenkung, sodass alleine die Nötigung für die Übergabe des Geldes kausal ist.Alternative Kausalitäten sind hingegen nicht zu berücksichtigen. Dies entspricht auch dem Schutzzweck der Norm, der die freie Willensbetätigung schützt, die vorliegend durch die Nötigung beeinträchtigt ist.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ahimes

ahimes

15.1.2024, 20:15:08

Hallo jura Fuchs, Ich stehe etwas auf dem Schlauch. entspricht die Finalität nicht der des § 263 StGB, also von der Definition her gesehen. Und ist die Finalität nicht eine subjektive Komponente, so dass man gar nicht auf die objektiven Umstände abzustellen braucht? Kausalität ist doch gar nicht erforderlich!! Ich würde mich über eine Antwort freuen:)

Juratiopharm

Juratiopharm

7.6.2024, 20:08:30

Aus dem Wortlaut "... und dadurch" ist auf ein Kausalitätserfordernis zu schließen, ebenso wie auch beim Betrug Kausalität erforderlich ist. Beim Raub wird aber meiner Ansicht nach vertreten, dass es keine tatsächliche Kausalität braucht, ist aber strittig (so Rengier).

ahimes

ahimes

7.6.2024, 20:28:09

Vielen Dank @[Juratiopharm](137466). Verschiedene Quellen verschiedene Ansichten. Was sagt den Jurafuchs dazu?

SY

sy

4.10.2024, 20:59:12

könnte man hier nicht auch über einen Raub nachdenken ?


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