Öffentliches Recht
Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Entscheidungen von 2021
Zulässigkeit einer Impflicht nach EMRK
Zulässigkeit einer Impflicht nach EMRK
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In der Tschechischen Republik gilt eine Impfpflicht für diverse Kinderkrankheiten. Da Vater V sich weigert, seine Kinder impfen zu lassen, schließen die tschechischen Behörden Vs Kinder vom Besuch der Vorschule aus.
Diesen Fall lösen 78,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zulässigkeit einer Impflicht nach EMRK
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gewährleistet die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrecht und Grundfreiheiten (EMRK) ein Recht auf körperliche Unversehrtheit ausdrücklich?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da die Kinder bislang nicht geimpft wurden, liegt auch kein Eingriff in Art. 8 Abs. 1 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben) vor.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ein Eingriff in Art. 8 Abs. 1 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben) ist gerechtfertigt, wenn dieser einem legitimen Zweck dient und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist.
Ja!
4. Verfolgt die Impfpflicht einen in Art. 8 Abs. 2 genannten legitimen Zweck?
Genau, so ist das!
5. Die Impfpflicht ist „notwendig in einer demokratischen Gesellschaft", wenn sie einem dringenden sozialen Bedürfnis begegnet.
Ja, in der Tat!
6. Die Impfpflicht ist verhältnismäßig im engeren Sinne, weil sie individuelle Freiheitsrechte und kollektiven Gesundheitsschutz in gerechten Ausgleich bringt.
Ja!
7. Beim BVerfG ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die deutsche Masernimpfpflicht anhängig. Ist es an die Entscheidung des EGMR gebunden?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lukas
7.6.2022, 15:26:41
Bei der letzten Frage sollte „Ja“ richtig sein oder die Frage präziser formuliert werden
Lukas_Mengestu
7.6.2022, 18:16:15
Hallo Lukas, herzlich willkommen im Forum und vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben in der Fragestellung nun präzisiert, dass es um die Frage geht, ob eine unmittelbare Bindungswirkung vorliegt. Dadurch sollte es klarer werden, dass nicht die Orientierungsfunktion gemeint ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team