Verhältnis zu § 307 BGB
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F kauft bei Händler H eine gebrauchte Vase und eine neue Tischdecke, um ihre Wohnung zu dekorieren. In den AGB des H steht, dass die Gewährleistung des für alle verkauften Gegenstände, ob neu oder gebraucht, ausgeschlossen ist.
Einordnung des Falls
Verhältnis zu § 307 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klausel verstößt hinsichtlich der Tischdecke gegen § 309 Nr. 8 b) lit. aa) BGB.
Ja!
2. Die Klausel verstößt hinsichtlich der Vase gegen § 309 Nr. 8 b) lit. aa) BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Damit die Klausel hinsichtlich der Tischdecke unwirksam ist, müsste diese auch gegen § 307 BGB verstoßen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Klausel könnte hinsichtlich der Vase gegen § 307 BGB verstoßen.
Ja!
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Method Man
27.11.2021, 07:49:09
Liebes Jurafuchs-Team, die Lösung irritiert mich etwas. Müsste die Klausel nicht auch beim Kaufvertrag über die Vase gem. § 309 BGB unwirksam sein? Wenn der Verwender die Klausel so offen formuliert, dass sie auch "verbotene" Fälle erfasst, ist die Klausel dann nicht in allen Fällen unwirksam? Hier ist sie ja auch nicht sprachlich teilbar, mit dem Blue-Pencil-Test käme man also auch nicht weiter. Vielen Dank im Voraus :)
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
29.11.2021, 10:47:43
Absolut berechtigter Hinweis. In der Tat war das Beispiel etwas unglücklich gewählt, da eine unteilbare Klausel auch dann unwirksam ist, wenn sie nur im Hinblick auf einen Teil ihres Anwendungsbereiches gegen ein Klauselverbot verstößt. Insoweit gilt das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion. Wir haben den Sachverhalt insoweit ergänzt, als dass die Klausel nun explizit neue und gebrauchte Gegenstände umfasst. Insoweit ließe sich im Rahmen des blue pencil Test die Unwirksamkeit der Klausel allein für die neuen Sachen feststellen. In einem zweiten Schritt bliebe aber dann dennoch die Prüfung des § 307 BGB im Hinblick auf den Gewährleistungsausschluss bei gebrauchten Sachen. Dieser stellt aber in der Regel keine unangemessene Benachteiligung dar. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Method Man
29.11.2021, 11:03:03
Sehr gut, vielen Dank :)
QuiGonTim
17.10.2023, 07:52:29
Liebes Jurafuchs-Team, in einem anderen Kommentar wurde der Blue-Pencil-Test angeführt. Könntet ihr erläutern, was das ist und wie man ihn (wahrscheinlich zur Bestimmung der Teilbarkeit einer Klausel) anwendet?
Solange
8.7.2024, 15:56:57
Die Frage hat sich vielleicht schon erledigt, aber hier nochmal ein BGH-Zitat dazu: Die inhaltliche Trennbarkeit einer Klausel und damit die Möglichkeit ihrer Zerlegung in einen inhaltlich zulässigen und einen inhaltlich unzulässigen Teil ist immer dann gegeben, wenn der unwirksame Teil der Klausel gestrichen werden kann, ohne dass der Sinn des anderen Teils darunter leidet (sog. blue-pencil-test); ob beide Bestimmungen den gleichen Regelungsgegenstand betreffen, ist dabei unerheblich (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 – III ZR 325/12, NJW 2014, 141 Rn. 14 m.w.N.) Ich verstehe es so, dass die Frage ist, ob man die Worte in der unzulässigen Klausel wegstreichen kann, ohne dass die Klausel komplett unverständlich wird.