Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Die Merkmale des Verwaltungsakts

Mehrstufiger Verwaltungsakt: Erforderliches Einvernehmen, Zustimmung oder Genehmigung

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Mehrstufiger Verwaltungsakt: Erforderliches Einvernehmen, Zustimmung oder Genehmigung

22. März 2026

11 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die oberste Landesstraßenbaubehörde L will eine neue Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße festsetzen. Dies erfolgt nach § 5 Abs. 4 S. 4 FStrG im „Benehmen“ mit der höheren Verwaltungsbehörde V. V spricht sich gegen das Vorhaben aus. L setzt die Ortsdurchfahrt dennoch fest.

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