Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der Verwaltungsakt
Mehrstufiger Verwaltungsakt: Erforderliches Einvernehmen, Zustimmung oder Genehmigung
Mehrstufiger Verwaltungsakt: Erforderliches Einvernehmen, Zustimmung oder Genehmigung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die oberste Landesstraßenbaubehörde L will eine neue Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße festsetzen. Dies erfolgt nach § 5 Abs. 4 S. 4 FStrG im „Benehmen“ mit der höheren Verwaltungsbehörde V. V spricht sich gegen das Vorhaben aus. L setzt die Ortsdurchfahrt dennoch fest.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Mehrstufiger Verwaltungsakt: Erforderliches Einvernehmen, Zustimmung oder Genehmigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Festsetzung der Ortsdurchfahrt durch L ist ein Verwaltungsakt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Handelt es sich um einen mehrstufigen Verwaltungsakt?
Genau, so ist das!
3. Ist L an die Stellungnahme der V rechtlich gebunden?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Aus der Unverbindlichkeit der Stellungnahme der V folgt, dass es sich hierbei nicht um einen Verwaltungsakt handeln kann.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Marc-Randolph
29.9.2023, 13:07:25
Hallo liebes Jura Fuchs Team, nur eine kleine Anmerkung: Die Frage ob L an die Stellungnahme gebunden ist, ist als Frage formuliert, endet aber mit einem Punkt. Ich würde vorschlagen die Frage als Aussage zu formulieren, dann passt es auch mit der Fragestellung, ob die Aussage stimmt oder nicht. Herzliche Grüße!
Sophix58
21.11.2023, 10:54:21
Liebes Jurafuchs-Team, vielen Dank auch wieder für diese hilfreiche Einheit! Da ich mir nicht ganz sicher bin, wo diese Anregung am besten passen würde, wollte ich fragen bzw. vorschlagen, eine zusätzliche Einheit zur Zusicherung gem. § 38 VwVfG zu machen. Gerade wegen der Besonderheiten hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit mit Hinblick auf etwaige Ansprüche aus der Zusicherung wäre das sehr hilfreich!:)
Linne_Karlotta
24.11.2023, 09:38:08
Hallo Sophix58, danke für deine Anregung! Wir sind immer froh, eine Rückmeldung von euch zu bekommen und zu wissen, was ihr euch wünscht. Wir haben das auf dem Zettel und nehmen das Thema sobald es geht auf. :) Viele Grüße, Linne - für das Jurafuchs-Team