Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 832 BGB

Kleines Kind im Straßenverkehr

Kleines Kind im Straßenverkehr

30. August 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Vater V spaziert mit seiner 2-jährigen Tochter T durch Berlin. Wenn sie Straßen überqueren, nimmt er T an die Hand; auf dem Bürgersteig nicht. Als T auf dem Bürgersteig gehend auf der anderen Straßenseite ein Eichhörnchen sieht, sprintet sie sofort los und wird auf der Straße von Autofahrer A angefahren. Dabei wird ein Scheinwerfer am Auto des A beschädigt.

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