Kleines Kind im Straßenverkehr
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vater V spaziert mit seiner 2-jährigen Tochter T durch Berlin. Wenn sie Straßen überqueren, nimmt er T an die Hand; auf dem Bürgersteig nicht. Als T auf dem Bürgersteig gehend auf der anderen Straßenseite ein Eichhörnchen sieht, sprintet sie sofort los und wird auf der Straße von Autofahrer A angefahren. Dabei wird ein Scheinwerfer am Auto des A beschädigt.
Diesen Fall lösen 84,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kleines Kind im Straßenverkehr
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat als aufsichtsbedürftige Person eine widerrechtliche unerlaubte Handlung begangen (§ 823 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. V haftet für die widerrechtliche Schädigung durch T, wenn er sich nicht exkulpieren kann (§ 832 Abs. 1 S. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
3. V kann sich exkulpieren, obwohl er die 2-jährige T nicht konstant an der Hand gehalten hat.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tigerwitsch
7.2.2021, 23:49:30
Wieso kann sich der Vater exkulpieren? Könnt ihr bitte noch eine Erklärung anfügen? Danke :)
GingerCharme
8.2.2021, 11:53:55
Das 2-Jährige Kind, hat gerade erst eigene Freiheit durch die Fähigkeit zu Laufen gewonnen und fördert nun seine Entwicklung und Eigenständigkeit durch Exploration der Welt. Diese Eigenständigkeit würde ihm genommen, wenn es pauschal immer an der Hand gehalten werden müsste, quasi "menschlich angeleint würde", dass Kind würde mit allen Mitteln dem Zwang entgehen wollen. Ausnahme sind konkret gefährliche Situationen, wie zum Beispiel das Überqueren von Straßen. Interessant sind mMn auch die Ausführungen ob und wie schnell die 2-Jährige gerannt ist (auch laut Gutachter/Zeuge) oder hätte rennen können(1,5 m/sec oder 2 m/sec), dies war wichtig für die Frage der Abwendbarkeit des Unfalls - bereitet irgendwie ein Schmunzeln beim lesen.
Tigerwitsch
8.2.2021, 11:56:00
Dankeschön :) Ich verstehe. Da werde ich mir mal die Entscheidung durchlesen 😉
Marilena
9.2.2021, 12:37:59
Danke Euch beiden für den Hinweis auf den fehlenden Antworttext und danke für Deine tolle Erklärung, GingerCharme! Wir haben den fehlenden Text jetzt ergänzt. Danke für die Mithilfe! Liebe Grüße für das Jurafuchs-Team, Marilena