Bei versuchter Anstiftung 7.2
15. Mai 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte den R, den sie für einen Richter hält, überzeugen, Rechtsbeugung zu begehen. R lehnt ab. Später stellt T fest, dass R lediglich Referendar war und kein Richter.
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Einordnung des Falls
Bei versuchter Anstiftung 7.2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die versuchte Anstiftung ist strafbar, wenn die Haupttat ein Verbrechen sein soll.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Tat müsste nach der Rechtsprechung auch für T ein Verbrechen darstellen.
Nein!
3. T hatte „Tatentschluss“, eine Anstiftung zum Rechtsbruch zu begehen.
Genau, so ist das!
4. T hat zur Anstiftung „unmittelbar angesetzt“.
Ja, in der Tat!
5. T hat einen untauglichen Versuch begangen.
Ja!
6. Rechtsfolge ist eine doppelte Strafrahmenreduzierung.
Genau, so ist das!
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