Formfreiheit, § 311b Abs. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft sein Anwesen mit Blick auf die Hamburger Elbe an K (Preis €1,2 Mio). K fragt, ob sie nicht zu einem Notar gehen sollten, damit der Vertrag auch wasserdicht sei. V meint, das sei nicht nötig und verweist auf den hanseatischen, kaufmännischen Ehrenkodex.
Einordnung des Falls
Formfreiheit, § 311b Abs. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es ist ein wirksamer Kaufvertrag zwischen V und K über das Grundstück zustande gekommen.
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Nein!
2. Wenn V sich wie ein hanseatischer Ehrenmann verhält und K Eigentum an dem Grundstück durch Auflassung und Eintragung (§§ 873, 925 BGB) verschafft, wird der Kaufvertrag wirksam.
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Genau, so ist das!
Fundstellen
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JulianK
11.4.2021, 21:45:07
Ein Anwesen in Hamburg mit Blick für 1,2 Mio? Mich haben gerade die '80 angerufen und sie wollen ihre Grundstückspreise zurück.

Christian Leupold-Wendling
11.4.2021, 22:12:17
😂 True that!