Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Wehrlosigkeit infolge Arglosigkeit – Fesselungs-Fall
Wehrlosigkeit infolge Arglosigkeit – Fesselungs-Fall
19. August 2025
20 Kommentare
4,7 ★ (38.001 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O streiten sich heftig. O lässt sich einvernehmlich von T fesseln, um ihre Loyalität unter Beweis zu stellen. Der Streit eskaliert und T beschließt, die gefesselte O umzubringen. Zu diesem Zweck faltet T vor ihren Augen ein Tuch. O wird klar, was T vorhat, und sie ruft in Todesangst um Hilfe. Doch T legt das Tuch um ihren Hals und erdrosselt sie.
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