Niedrige Beweggründe - Eifersucht 1
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O sind verheiratet. T führt parallel mit der B eine intime Beziehung. O will sich deshalb von T trennen. T tötet O mit einem Messer, da er die Trennung nicht hinnehmen möchte und er die O "keinem anderen gönnt".
Einordnung des Falls
Niedrige Beweggründe - Eifersucht 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O "aus niedrigen Beweggründen" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 4 StGB).
Ja, in der Tat!