Referendariat

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Tenor

Hauptsacheentscheidung: Zug-um-Zug Verurteilung

Hauptsacheentscheidung: Zug-um-Zug Verurteilung

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Karla (K) erhebt unbedingt Klage gegen Tom (T) auf Zahlung des Kaufpreises für ihr neues Rennrad in Höhe von €10.000. T macht zurecht geltend, dass er nur Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Rennrads zahlen müsse.

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Einordnung des Falls

Hauptsacheentscheidung: Zug-um-Zug Verurteilung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Hauptsacheentscheidung lautet: "Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin €10.000 zu zahlen."

Nein, das trifft nicht zu!

Verteidigt sich der Beklagte erfolgreich mit einem Zurückbehaltungsrecht, so ist im Hauptsachetenor die Verurteilung Zug-um-Zug mit aufzunehmen.Aus dem Tenor geht bereits nicht hervor, dass die Zahlung nur Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Rennrades zu erfolgen hat.
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2. Die Hauptsacheentscheidung lautet: "Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin €10.000 zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Rennrades der Marke [spezifizieren], Modell [spezifizieren], Rahmennummer [spezifizieren]."

Nein!

Die Verurteilung Zug-um-Zug stellt ein Minus gegenüber der unbeschränkten Verurteilung dar. Verlangt die Klägerin eine unbeschränkte Leistung und wird der Beklagte daraufhin nur zur Zug-um-Zug Leistung verurteilt, so muss das teilweise Unterliegen des Klägers im Tenor zum Ausdruck kommen.K hat vergessen zu beantragen, dass die Verurteilung nur Zug-um-Zug erfolgen soll. Im Hinblick auf ihren unbeschränkten Antrag ist sie damit teilweise unterlegen. Hier fehlt somit die Tenorierung: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen“.

3. Die Hauptsacheentscheidung lautet: "Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin €10.000 zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Rennrades der Marke [....], Modell [...], Rahmennummer [....]. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen."

Genau, so ist das!

Gerade in Anwaltsklausuren wird von Referendar:innen gerne einmal vergessen, dass der Antrag lediglich Zug-um-Zug gestellt werden darf. Dies wird von Prüfer:innen äußerst ungern gesehen, da die Teilabweisung zu einer ungünstigeren Kostenentscheidung führt. In der Praxis müsste der Anwalt seiner Mandantschaft diese Kosten als Schadensersatz ersetzen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

frausummer

frausummer

16.5.2023, 13:52:51

Verstehe ich den Hinweis richtig, dass, sofern man in der Klageschrift die Zahlung der 10.000€ Zug-um-Zug gegen Übergabe und

Übereignung

beantragt, im Übrigen keine Klageabweisung erfolgen müsste und das gut für die Anwaltsrechnung ist?

SE.

se.si.sc

16.5.2023, 15:27:46

So ist es. Wenn der Anspruch lediglich Zug-um-Zug besteht, sollte man das "Zug-um-Zug" unbedingt im Antrag in der Klageschrift aufnehmen. Tut man das nicht, unterliegt der Mandant teilweise (mit den entsprechenden Kostenfolgen § 92 I 1 ZPO), was wiederum zu einer Schadensersatzpflicht des Anwalts in Höhe der Kosten des Unterliegens führen kann. Wie hoch das Unterliegen ist, ist dann eine Frage des Einzelfalls. Das Kaiser-Skript (Zivilgerichtsklausur I, Rn. 210) schägt für einen vergleichbaren Fall nach Bildung eines fiktiven Streitwerts eine Kostenquote von 1/3 zu 2/3 vor, weil es die Hälfte des wirtschaftlichen Werts des Gegenrechts des Beklagten ansetzt (Unterliegen der K: 5.000/15.000 € = 1/3). Manche setzen aber auch den vollen Wert an (dann Kosten gegeneinander aufheben) und in anderen Fällen mag man auch mal § 92 II Nr 1 ZPO anwenden können.


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