Referendariat

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Tenor

Hauptsacheentscheidung: Zug-um-Zug Verurteilung

Hauptsacheentscheidung: Zug-um-Zug Verurteilung

3. Dezember 2024

4,8(12.711 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Karla (K) erhebt unbedingt Klage gegen Tom (T) auf Zahlung des Kaufpreises für ihr neues Rennrad in Höhe von €10.000. T macht zurecht geltend, dass er nur Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Rennrads zahlen müsse.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Hauptsacheentscheidung: Zug-um-Zug Verurteilung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Hauptsacheentscheidung lautet: "Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin €10.000 zu zahlen."

Nein, das trifft nicht zu!

Verteidigt sich der Beklagte erfolgreich mit einem Zurückbehaltungsrecht, so ist im Hauptsachetenor die Verurteilung Zug-um-Zug mit aufzunehmen.Aus dem Tenor geht bereits nicht hervor, dass die Zahlung nur Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Rennrades zu erfolgen hat.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die Hauptsacheentscheidung lautet: "Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin €10.000 zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Rennrades der Marke [spezifizieren], Modell [spezifizieren], Rahmennummer [spezifizieren]."

Nein!

Die Verurteilung Zug-um-Zug stellt ein Minus gegenüber der unbeschränkten Verurteilung dar. Verlangt die Klägerin eine unbeschränkte Leistung und wird der Beklagte daraufhin nur zur Zug-um-Zug Leistung verurteilt, so muss das teilweise Unterliegen des Klägers im Tenor zum Ausdruck kommen.K hat vergessen zu beantragen, dass die Verurteilung nur Zug-um-Zug erfolgen soll. Im Hinblick auf ihren unbeschränkten Antrag ist sie damit teilweise unterlegen. Hier fehlt somit die Tenorierung: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen“.

3. Die Hauptsacheentscheidung lautet: "Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin €10.000 zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Rennrades der Marke [....], Modell [...], Rahmennummer [....]. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen."

Genau, so ist das!

Gerade in Anwaltsklausuren wird von Referendar:innen gerne einmal vergessen, dass der Antrag lediglich Zug-um-Zug gestellt werden darf. Dies wird von Prüfer:innen äußerst ungern gesehen, da die Teilabweisung zu einer ungünstigeren Kostenentscheidung führt. In der Praxis müsste der Anwalt seiner Mandantschaft diese Kosten als Schadensersatz ersetzen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

frausummer

frausummer

16.5.2023, 13:52:51

Verstehe ich den Hinweis richtig, dass, sofern man in der Klageschrift die Zahlung der 10.000€ Zug-um-Zug gegen

Übergabe und Übereignung

beantragt, im Übrigen keine Klageabweisung erfolgen müsste und das gut für die Anwaltsrechnung ist?

SE.

se.si.sc

16.5.2023, 15:27:46

So ist es. Wenn der Anspruch lediglich Zug-um-Zug besteht, sollte man das "Zug-um-Zug" unbedingt im Antrag in der Klageschrift aufnehmen. Tut man das nicht, unterliegt der Mandant teilweise (mit den entsprechenden Kostenfolgen § 92 I 1 ZPO), was wiederum zu einer Schadensersatzpflicht des Anwalts in Höhe der Kosten des Unterliegens führen kann. Wie hoch das Unterliegen ist, ist dann eine Frage des

Einzelfall

s. Das Kaiser-Skript (Zivilgerichtsklausur I, Rn. 210) schägt für einen vergleichbaren Fall nach Bildung eines fiktiven Streitwerts eine Kostenquote von 1/3 zu 2/3 vor, weil es die Hälfte des wirtschaftlichen Werts des Gegenrechts des Beklagten ansetzt (Unterliegen der K: 5.000/15.000 € = 1/3). Manche setzen aber auch den vollen Wert an (dann Kosten gegeneinander aufheben) und in anderen Fällen mag man auch mal § 92 II Nr 1 ZPO anwenden können.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen