§ 316 StGB: Vorsatz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T weist eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,7 Promille (‰) auf und hält sich selbst für fahruntüchtig. Dennoch unternimmt er mit seinem Pkw eine „Spritztour“.
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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den objektiven Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) verwirklicht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 316 Abs. 1 StGB erfasst die vorsätzliche Begehung (§ 15 StGB).
Genau, so ist das!
3. T hat den subjektiven Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) verwirklicht.
Ja, in der Tat!
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