Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
§ 28 StGB bei tatbezogenen Mordmerkmalen (2. Gruppe) – 3
§ 28 StGB bei tatbezogenen Mordmerkmalen (2. Gruppe) – 3
16. April 2025
17 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T erschießt die nichtsahnende O, während diese schläft, mit einer Pistole. Die Pistole hat B ihm besorgt. Er wusste zwar, dass mit der Pistole die O erschossen werden sollte. Dass T die O im Schlaf erschießen wollte, war B nicht bekannt.
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Einordnung des Falls
§ 28 StGB bei tatbezogenen Mordmerkmalen (2. Gruppe) – 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die O "heimtückisch" (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB) getötet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem B dem T die Pistole besorgte, hat er sich wegen Beihilfe zum Mord (§§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1, 27 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Nein!
3. B kann das Mordmerkmal der Heimtücke (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB) über § 28 StGB zugerechnet werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
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