Strafrecht

BT 4: Brandstiftungsdelikte

Schwere Brandstiftung, § 306a StGB

Gefahr der Gesundheitsschädigung für einen „anderen“ Menschen

Gefahr der Gesundheitsschädigung für einen „anderen“ Menschen

17. August 2025

14 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A will sein Ferienhaus in Brand setzen. Er weiht seinen Freund F in alles ein. F verteilt Benzin im Haus. Sobald F sich in Sicherheit gebracht hat, wirft A von außen eine brennende Fackel in das Haus, welches sofort in Flammen steht. F bemerkt, dass er seine Brieftasche im Haus vergessen hat und rennt zurück ins Haus. Im Eingangsbereich erleidet er Atembeschwerden und bricht sein Vorhaben ab.

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