Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang
Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte sein Haus mittels eines Brandsatzes niederbrennen. Unmittelbar nach Aktivierung explodiert der Brandsatz. Zu diesem Zeitpunkt geht Passant P an dem Haus vorbei. Er wird durch die zerspringende Fensterscheibe verletzt.
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Einordnung des Falls
Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A erfüllt den Tatbestand der schweren Brandstiftung (§ 306a Abs. 2 StGB), wenn er "eine in § 306 Abs. 1 StGB bezeichnete Sache" "in Brand gesetzt" hat und "dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung" gebracht hat.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch die Explosion hat A den P "in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung" gebracht (§ 306a Abs. 2 StGB).
Genau, so ist das!
3. Die Gesundheitsschädigung hat sich gerade in der Brandlegung mittels Brandsatzes realisiert (sog. spezifischer Gefahrzusammenhang).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Diaa
30.9.2023, 10:38:34
Ist der Brandsatz sowas wie eine elektronisch aktivierbare Bombe?
Leo Lee
1.10.2023, 10:52:24
Hallo Diaa, so kann man es verstehen. Ob die Bombe durch das Handy oder durch eine Uhr aktiviert wird, dürfte hierbei keine Rolle spielen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo