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Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Haftung des Erwerbers, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB
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Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang 2
F vermutet eine Liebesbeziehung zwischen ihrem Mann M und seiner Sekretärin S. Aus Eifersucht zündet sie das Inventar des Architekturbüros des M an. Das Büro steht schnell in Flammen. M und S, die das Feuer zu spät bemerken, können auf dem Weg ins Freie gerade noch einem herabstürzenden Deckenbalken ausweichen.

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