Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens
Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Haftung des Erwerbers, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB
Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Haftung des Erwerbers, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Partyalarm GmbH verkauft ihren Cateringservice mit allen zugehörigen Sachen und Rechten an die Hochzeitsservice AG, die den Cateringservice in ihr Unternehmen eingliedert. G hat gegen die Partyalarm GmbH noch eine Schadensersatzforderung aus der Zeit vor dem Verkauf des Cateringservices.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Haftung des Erwerbers, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Hochzeitsservice AG hat von der Partyalarm GmbH ein Handelsgeschäft erworben (§ 25 Abs. 1 S. 1 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Hochzeitsservice AG führt den Cateringservice unter der bisherigen Firma fort (§ 25 Abs. 1 S. 1 HGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. G kann die Hochzeitsservice AG wegen seiner Schadensersatzforderung in Anspruch nehmen (§ 25 Abs. 1 S. 1 HGB).
Nein!
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