§ 656 Abs. 1 S. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Da A in seiner verzweifelten Suche keine passende Frau findet, beauftragt er die Vermittlungsagentur V. V soll A eine Reihe passender Kandidatinnen vorstellen. Als er A zehn passende Vorschläge präsentiert und die Vergütung verlangt, weigert sich der geizige A zu zahlen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 656 Abs. 1 S. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen A und V besteht ein Vertrag (§ 656 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat die geschuldete Leistung erbracht (§ 656 BGB).
Genau, so ist das!
3. V hat einen Anspruch auf Zahlung des Maklerlohns (§ 656 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!