Grundrechtsmündigkeit 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die zwölfjährige deutsche Staatsbürgerin D organisiert eine große Versammlung auf dem Münchener Marienplatz. Für ihr Alter hat D die übliche Reife und Einsichtsfähigkeit. Polizist P erteilt ihr ein Platzverbot mit der Begründung, dass die Versammlungsfreiheit nichts für Kinder sei.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundrechtsmündigkeit 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Volljährigkeit ist allgemeine Voraussetzung für die Grundrechtsberechtigung natürlicher Personen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Problem, ob sich ein Grundrechtsträger wegen seines Alters oder seiner persönlichen Verfassung auf die Grundrechte berufen kann, heißt Grundrechtsmündigkeit.
Ja!
3. Die Eröffnung des persönlichen Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) setzt ein Mindestalter voraus.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der persönliche Schutzbereich der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) ist vorliegend eröffnet.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
19.9.2022, 09:18:43
Ihr erwähnt hier im Maßstab, dass es sich bei der Versammlungsfreiheit um ein Deutschen-Grundrecht handle. Das ist für die Frage der
Grundrechtsmündigkeitdoch völlig irrelevant, oder?
Nora Mommsen
21.9.2022, 13:02:35
Hallo QuiGonTim, danke für deine Nachfrage. Die abschließende Frage ist, ob der persönliche Schutzbereich eröffnet ist. Daraufhin erläutern wir, dass es sich um ein Deutschengrundrecht handelt und wie sich die
Grundrechtsmündigkeitder D auf die Eröffnung des persönlichen Schutzbereichs auswirkt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Pilea
13.1.2023, 08:26:00
Ich bin ein bisschen verwirrt - bezeichnet man die Grundrechtsfähigkeit auch als Beteiligtenfähigkeit und die
Grundrechtsmündigkeitals
Prozessfähigkeit? Oder sind das nochmal andere Begriffe?
Nora Mommsen
13.1.2023, 11:46:56
Hallo Pilea, danke für deine Frage. Die Begriffe bezeichnen zum Einen die prozessuale Seite zum anderen die materiell-rechtliche Seite. Beteiligtenfähigkeit und
Prozessfähigkeitsind also Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, die materiell-rechtlich Grundrechtsfähigkeit und
Grundrechtsmündigkeitvoraussetzen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Pilea
13.1.2023, 14:49:01
Ahhh verstehe, danke.