Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Grundlagen
Polizeigesetzliche Generalklausel
Polizeigesetzliche Generalklausel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizeistudentin P erkennt eine Gefahr. Sie fragt sich unter welchen Voraussetzungen sie eine Maßnahme auf die Generalklausel stützen kann.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Polizeigesetzliche Generalklausel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Erlaubt die Generalklausel nur Realakte?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Maßnahme kann immer dann auf die Generalklausel gestützt werden, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen einer spezielleren Ermächtigung nicht erfüllt sind.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Soweit eine Maßnahme nicht von einer speziellen Ermächtigung umfasst ist, kann immer auf die Generalklausel zurückgegriffen werden.
Nein!
4. Darf die Generalklausel nach hM nur bei atypischen Gefahrenlagen angewandt werden?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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