Erleichterung der Verjährung
6. Februar 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H ist gewerbliche Händlerin für gebrauchte Elektrogeräte. K möchte bei H einen Wäschetrockner zur privaten Nutzung kaufen. Vor Abschluss des Kaufvertrags gelingt es H, mit K auszuhandeln, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nur 6 Monate betragen soll.
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Einordnung des Falls
Erleichterung der Verjährung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Abrede über die Verkürzung der Verjährung verstößt gegen § 202 Abs. 1 BGB.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. H ist vorliegend Unternehmerin (§ 14 BGB).
Ja!
3. K ist vorliegend auch Unternehmer (§ 14 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Kaufvertrag ist ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
5. Die 6-monatige Verjährungsabrede ist nichtig, weil ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt.
Ja!
6. Handelt es sich hier bei der Verjährungsabrede um AGB, sodass sie auch einer AGB-Prüfung unterfällt?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
gova
18.6.2024, 18:52:30
Könnte in diesem Fall u.U. die Ausnahme des § 476 II 2 BGB greifen, nach der eine Vereinbarung zur Erleichterung der Verjährung wirksam ist, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung eigens in Kenntnis gesetzt wurde und die Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich + gesondert vereinbart wurde? Oder wird dies mangels Angaben im Sachverhalt über eine ausdrückliche oder gesonderte Vereinbarung im Vertrag abgelehnt?
Dogu
28.6.2024, 14:50:21
S. 2 setzt nicht S. 1 außer Kraft, sondern stellt nur Zusatzanforderungen für Vereinbarungen dar, die die Voraussetzungen von S. 1 erfüllen. Also nein, die Regelung kann nicht greifen, wenn schon die zeitlichen Grenzen von S. 1 nicht eingehalten wurden. Ansonsten hätte der Gesetzgeber die Norm anders formuliert. Bspw. mit zwei verschiedenen Nummern und einem ODER dazwischen.
gova
8.11.2024, 16:26:11
Danke :).
leschi128
28.1.2025, 00:12:49
Verstehe ich das richtig, dass also nach § 202 BGB - anders als in der AGB-Kontrolle, § 306 II BGB - eine geltungserhaltende Reduktion möglich ist?