Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Täter hat einen Anspruch auf die Sache | Ausnahme: Gattungsschuld
Täter hat einen Anspruch auf die Sache | Ausnahme: Gattungsschuld
16. August 2025
16 Kommentare
4,8 ★ (22.725 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K hat bei V 120 Eier aus Freilandhaltung gekauft. Da V nicht vereinbarungsgemäß liefert, sucht K den Stall des V auf, sammelt 120 Eier und trägt diese nach Hause. K dachte, dieses Verhalten „stünde ihm zu“.
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