Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Täter hat einen Anspruch auf die Sache | Ausnahme: Geldschulden/Irrtum
Täter hat einen Anspruch auf die Sache | Ausnahme: Geldschulden/Irrtum
15. August 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (14.730 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

M, der gegen G eine Forderung in Höhe von €20.000 aus Darlehen hat, nimmt auf dessen Schreibtisch befindliche €5.000 in bar an sich. Er nimmt an, diese Vorgehensweise stünde ihm angesichts der Darlehensforderung zu.
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