Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
§ 315d Abs. 1 StGB: Keine Einwilligung in ein abstraktes Gefährdungsdelikt
§ 315d Abs. 1 StGB: Keine Einwilligung in ein abstraktes Gefährdungsdelikt
16. April 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (3.109 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T will mit seinem Motorrad mit 120 km/h durch die Münchener Innenstadt rasen. O lässt sich von T mitnehmen, da er sich davon einen belebenden Geschwindigkeitsrausch verspricht. Zu einer kritischen Verkehrssituation kommt es nicht.
Diesen Fall lösen 89,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 315d Abs. 1 StGB: Keine Einwilligung in ein abstraktes Gefährdungsdelikt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich vorsätzlich als Kfz-Führer im Straßenverkehr mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T ist im Wege einer rechtfertigenden Einwilligung des O gerechtfertigt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Vincent
16.1.2025, 13:55:58
In einer vorherigen Aufgabe wurde subsumiert, dass das Schutzgut zwar die Allgemeinheit betrifft, der einzelne als Teil dieser Allgemeinheit selbstverständlich auch geschützt wird und so einwilligen kann.
Leo Lee
17.1.2025, 03:58:21
Hallo Vincent, vielen Dank für den wichtigen Hinweis! Magst du uns vielleicht kurz mitteilen, welchen Fall du genau meinst, damit wir darauf Bezug nehmen können (denn bei der von dir genannten Aufgabe können Einzelheiten zu einem anderen Ergebnis führen)? Bei der Fülle an Aufgaben ist es auch für uns Moderatoren nicht immer leicht, gleich die Aufgabe, auf die rekurriert wird, aufzuspüren :D! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

Juraddicted
24.1.2025, 19:56:51
Ist mir auch aufgefallen. über die Suche habe ich den Fall nicht gefunden (es sind auch nicht die, die die Literaturansicht zitieren). Ich meine, dass es entweder bei den Trunkenheitsdelikten oder
Raserfällen war.. aber keine Garantie. Wenn ich ihn finde, poste ich ihn hier hin :) LG
Findet Nemo Tenetur
25.3.2025, 22:05:56
Woraus ergibt sich die
Rücksichtslosigkeit? Die muss bei § 315 I Nr. 3 ja zusätzlich zu nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig vorliegen. Wenn sich aus doppelter als der zulässigen Geschwindigkeit schon die grobe Verkehrswidrigkeit ergibt, fänd ich es komisch, wenn sich daraus dann gleichzeitig auch die
Rücksichtslosigkeit ergeben würde. Oder kann man bei doppelter als der zulässigen Geschwindigkeit schon dem Sinn nach nicht mehr rücksichtsvoll handeln und deshalb ist das automatisch mitverwirklicht? Dazu noch: irgendwie klingelt bei dieser Konstellation das Wort “Verschleifung” bei mir. Hat das was damit zu tun/läuft man hier Gefahr, die verschiedenen Merkmale unzulässig zu verschleifen, wenn man durch einen Umstand gleichzeitig alle bejaht?