Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

§ 315d Abs. 4 StGB: Keine Einwilligung in ein konkretes Gefährdungsdelikt?

§ 315d Abs. 4 StGB: Keine Einwilligung in ein konkretes Gefährdungsdelikt?

19. Juli 2025

6 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T will mit seinem Motorrad extrem schnell durch die Kieler Innenstadt rasen. O lässt sich von T mitnehmen, da er sich davon einen belebenden Geschwindigkeitsrausch erhofft. Infolge der überhöhten Geschwindigkeiten stürzen sie. O erleidet einige Prellungen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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