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Verkehrssicherungspflicht bei rutschiger Treppe ins Watt
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Verkehrssicherungspflicht bei rutschiger Treppe ins Watt
21. März 2026
9 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Tourist T besucht die öffentliche „Familienlagune Perlebucht“ der Stadt B. Dort führt eine Betontreppe, die B von Fachplanerin F hat errichten lassen, ins Wattenmeer. Als T eine unter Wasser liegende Stufe betritt, rutscht er aus und bricht sich das Bein.
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