Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Können Mieter den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend machen?
Können Mieter den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend machen?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M mietet von V eine Wohnung. Diese Wohnung liegt direkt neben einem Industriegebiet. In der anliegenden Fabrik verarbeitet F Gülle. Hierbei wird Ammoniak freigesetzt. Dieses zieht auch in Ms Wohnung, sticht in der Nase und reizt die Augen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Können Mieter den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend machen?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine wesentliche, aber ortsübliche Beeinträchtigung vor (§ 906 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Mieter M kann aufgrund der Beeinträchtigung, welche von Fs Fabrik ausgeht, Ausgleich aus dem nachbarrechtlichen Ausgleichanspruch verlangen (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ist die Interessenlage des Mieters bezüglich des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch vergleichbar mit der des Eigentümers?
Ja, in der Tat!
4. Es besteht ein Rechtsschutzbedürfnis und eine Regelungslücke.
Ja!
5. M hat einen Anspruch gegen F auf billigen Ausgleich nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Deku
30.8.2024, 18:03:00
Nach der Kommentierung im Grüneberg sind die Anspruchsberechtigten bzgl. § 906 II 2 und analog jeweils Eigentümer und Besitzer des Grundstücks, mithin auch der Mieter als Mitbesitzer. Einer analoge Anwendung bedürfte es dann hiernach mMn nicht mit dem Arg. der bloß obligatorischen Berechtigung.