Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Belastung des Grundstücks mit Schrotblei?
Besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Belastung des Grundstücks mit Schrotblei?
4. April 2025
10 Kommentare
4,7 ★ (11.180 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A besitzt ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück. Direkt daneben betreibt S ihre Schießanlage. Wegen dieser Anlage fällt immer wieder Schrotblei auf As Grundstück. Dies führt zu einer Bodenverseuchung, welche alle Grenzwerte überschreitet. A wusste nichts von der Verseuchung durch das Schrotblei.
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Einordnung des Falls
Besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Belastung des Grundstücks mit Schrotblei?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A stand hinsichtlich des Schrotbleis ein Abwehranspruch gegen S aus § 1004 Abs. 1 BGB zu.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sind damit die Voraussetzungen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegeben (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Es kommt aber eine analoge Anwendung des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs in Betracht (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog).
Ja, in der Tat!
4. A war es aus rechtlichen Gründen unmöglich, die Bodenverseuchung nach § 1004 Abs. 1 BGB abzuwehren.
Nein!
5. A war es aus tatsächlichen Gründen unmöglich, die Bodenverseuchung nach § 1004 Abs. 1 BGB abzuwehren.
Genau, so ist das!
6. Ist die Beeinträchtigung für A zumutbar?
Nein, das trifft nicht zu!
7. Kann A von S einen angemessenen Ausgleich für die Schädigung verlangen (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog)?
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Maurice Fritz
18.4.2023, 09:59:36
Was ist hier jetzt der Unterschied zu dem Fall, dass auf dem Nachbargrundstück ein Rohr bricht und bleibelastetes Wasser in das GS des Anspruchssteller eindringt? Dort hatte der Eigentümer ja einen Anspruch auf Wiederherstellen der Benutzbarkeit. Warum ist das hier tatsächlich unmöglich und im anderen Fall nicht?

Blackpanther
25.10.2023, 10:59:14
Mich würde auch interessieren, warum §
906 II 2 BGBnicht an der Subsidiarität scheitert. Jedenfalls wenn man bei der Rechtsfolge des § 1004 der Wiederherstellungstheorie folgt.
Itsajourney
28.12.2023, 04:11:56
Das interessiert mich auch.
david1234
14.6.2024, 17:16:53
Auch hier nochmal eine Erinnerung. Vllt kennt sich ja jemand aus. Warum ist 1004 nicht anwendbar, wenn man auf die Theorie der „Wiedernutzbarkeit“ abstellt. Mir erschließt sich das leider nicht. Liegt es daran, dass kein Blei mehr auf das Grundstück gelangt und deshalb keine Beeinträchtigung isd 1004 vorliegt oder wird damit der Unterschied zu einem Anspruch der Verschulden voraussetzt gewahrt? Ansonsten ist der verseuchte Boden und nicht das Blei an sich die Störung und diese hält noch an.

0815jurafuchs
3.7.2024, 21:53:33
Ich denke, dass
1004 BGBvom
Normzweckher dem Eigentümer das Recht gibt, andere von der Beeinträchtigung seines Eigentums abzuhalten. Voraussetzung ist daher, dass die Beeinträchtigung andauert und durch entsprechende Maßnahmen für die Zukunft unterbunden werden kann. Die Beeinträchtigung, die einen Beseitigungsanspruch auslöst, darf daher nicht in der Vergangenheit liegen und damit bereits abgeschlossen sein ( s.a. MüKo 1004 Rn. 83). A geht es um einen Tausch des verseuchten Bodens und nicht primär darum, dass die Bleikugeln aus seinem Grundstück entfernt werden. Hier in dem Fall liegt daher m. E. durch Überschreiten der Grenzwerte in der Vergangenheit in Folge herübergeschossener Bleigeschosse die wesentliche Beeinträchtigung, die nicht hinzunehmen ist. Der
Schadenist bereits entstanden und kann durch Beseitigung der ursprünglichen Beeinträchtigung in Form der Bleigeschosse und Unterbinden, dass zukünftig keine Bleigeschosse mehr herüber geschossen werden, auch nicht mehr rückgängig gemacht werden, nachdem das Blei bereits ins Erdreich abgegeben wurde. Dass sich der Schadstoffwert durch weitere Bleigeschosse erhöht, ist daher hier für den Beseitigungsanspruch m. E. irrelevant. Laut Rspr. ist dann für den Fall, dass der betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, die Einwirkung (in Form der wesentlichen Beeinträchtigung) zu unterbinden,
906 II 2 BGBanalog anzuwenden (Fälle der faktischen Unmöglichkeit
rechtzeitiger Störungsabwehr). Ein Anspruch aus 1004 besteht m. E. dann lediglich hinsichtlich der Unterlassung, dass zukünftig Bleigeschosse auf dem fremden Grundstück landen.

DDoubleYou
18.2.2025, 17:12:40
Hallo zusammen, hierbei helfen auch die Erläuterungen von @[Sebastian Schmitt](263562) bzgl. dieser Aufgabe: https://applink.jurafuchs.de/U9YGVJAJ5Qb Allerdings passt die Abgrenzung m. E. im vorliegenden Fall nicht so hundertprozentig, oder?

Sebastian Schmitt
27.2.2025, 16:52:52
Hallo @[Maurice Fritz](80938), vielen Dank für den Hinweis und @[Blackpanther](163646), @[Itsajourney](145820), @[david1234](229145), @[0815jurafuchs](237790) und @[DDoubleYou](155636) für die Erinnerung. Ich schaue mir das gerne mal in Ruhe an. Bevor ich allerdings hierzu inhaltlich etwas sage, würde ich gerne mal einen Blick auf den von Dir genannten Fall werfen, damit wir eventuell nötige Änderungen, Anpassungen und/oder Klarstellungen direkt in einem Rutsch erledigen können. Tendenziell scheint mir die Antwort von 0815jurafuchs schon in die richtige Richtung zu gehen, das ist aber wirklich erstmal nur eine grobe Einschätzung. Leider sagst Du, Maurice Fritz, nicht ganz konkret, auf welchen Fall Du Dich beziehst und bei meiner Suche nach "bleibelastet" und ähnlichen Schlagwörtern habe ich in unserer Falldatenbank anscheinend nicht den richtigen Fall gefunden. Falls Du noch weißt, um welchen Fall es sich konkret handelt oder jemand anders zufällig gerade darüber stolpert, lass es mich/uns gerne wissen (am besten, indem Ihr mich oder einen der anderen Mods mit einem @ darauf hinweist)! Am einfachsten macht Ihr es uns und am schnellsten können Eure Hinweise geprüft und umgesetzt werden, wenn Ihr uns die Aufgabe, auf die Ihr Bezug nehmt, konkret nennt. Klickt dazu über der Aufgabe auf das Kästchen mit dem nach rechts oben herausragenden Pfeil ("Teilen"-Symbol), anschließend rechts auf die beiden überlappenden Quadrate. Dann habt Ihr den Link zur Aufgabe in der Zwischenablage und könnt ihn zB mit Strg+v in Euren Post einfügen. Falls das nicht geht, liegt es evtl an Eurem AdBlocker, also am besten die Jurafuchs-Seite whitelisten oder mal mit einem anderen Browser probieren. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team