Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Zulässigkeit der Revision
Rechtsmittelverzicht nicht erklärt
Rechtsmittelverzicht nicht erklärt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Astrid (A) wird zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Hauptverhandlungsprotokoll wurde protokolliert, sie habe auf Rechtsmittel verzichtet. A und ihre Verteidigerin sind sich sicher, einen solchen Verzicht nicht erklärt zu haben. Richterin und Protokollführer erinnern sich nicht mehr.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtsmittelverzicht nicht erklärt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts kann durch Protokollierung im Hauptverhandlungsprotokoll erfolgen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Hauptverhandlungsprotokoll ist grundsätzlich im Hinblick auf wesentliche Förmlichkeiten der Hauptverhandlung unwiderleglich (§ 274 StPO).
Genau, so ist das!
3. Im Hauptverhandlungsprotokoll findet sich kein Hinweis darauf, dass A den aufgenommenen Rechtsmittelverzicht genehmigt hat. Unterliegt er insoweit der Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!