Prozessrecht & Klausurtypen

Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Zulässigkeit der Revision

Vorausgegangene Verständigung, die aber nicht im Hauptverhandlungsprotokoll eingetragen war

Vorausgegangene Verständigung, die aber nicht im Hauptverhandlungsprotokoll eingetragen war

23. August 2025

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

In dem Verfahren von Ladendiebin Laura kommt es zu einer Verständigung zwischen dem Gericht und den Beteiligten (§ 257c StPO). Diese wird aber nicht protokolliert. Im unmittelbaren Anschluss an das Urteil erklärt L den Verzicht auf Rechtsmittel. Zuhause angekommen bereut sie die Entscheidung und will doch Revision einlegen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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