Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Zulässigkeit der Revision
Vorausgegangene Verständigung, die aber nicht im Hauptverhandlungsprotokoll eingetragen war
Vorausgegangene Verständigung, die aber nicht im Hauptverhandlungsprotokoll eingetragen war
23. August 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (11.840 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In dem Verfahren von Ladendiebin Laura kommt es zu einer Verständigung zwischen dem Gericht und den Beteiligten (§ 257c StPO). Diese wird aber nicht protokolliert. Im unmittelbaren Anschluss an das Urteil erklärt L den Verzicht auf Rechtsmittel. Zuhause angekommen bereut sie die Entscheidung und will doch Revision einlegen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!