Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Drohung mit Gewalt gegen Dritte 3 - Supermarktverkäufer
Drohung mit Gewalt gegen Dritte 3 - Supermarktverkäufer
31. Mai 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (2.469 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T erklärt dem Supermarkteigentümer O, dass sie in dessen Laden vergiftete Produkte versteckt habe. Wenn er T kein “Lösegeld“ über €10.000 zahle, dann würde sie die Produkte nicht aus dem Laden herausnehmen und Kunden diese kaufen. O zahlt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Drohung mit Gewalt gegen Dritte 3 - Supermarktverkäufer
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O mit einem empfindlichen Übel gedroht.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
okalinkk
25.4.2025, 20:21:17
vorliegend droht ja der Täter mit einem Unterlassen. Bedarf es hierzu einer
Garantenstellungund wenn ja woraus würde diese folgen? hat sich durch die weitere Bearbeitung erledigt :)
Rahel
21.5.2025, 09:52:32
Ja es bedarf einer
Garantenstellung. Die folgt hier aus Ingerenz. Wer die Gefährdungslage schafft, ist automatisch Garant und unterliegt einer Handlungspflicht, dass diese Gefahr sich nicht konkretisiert.